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Einkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für den Kauf von Waren durch das Unternehmen Valuence International Europe über die Website Allu.fr, aber auch für die Kaufverträge, die das Unternehmen Valuence International über andere Fernkommunikationsmittel wie E-Mail abschließen kann , Telefon, Chat oder Post oder in oder außerhalb seiner Einkaufsbüros.

1. Definitionen

Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben die Bedeutung, die ihnen unten im Singular oder Plural in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder in anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten zugewiesen wird Valuence International Europe oder eines seiner Einkaufsbüros in Bezug auf den Gegenstand dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

 " LEBEN " bezeichnet Valuence International Europe, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 135.000 Euro, mit Sitz in 3 rue du Faubourg Saint-Honoré, 75008 Paris, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 882 145 303 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer : FR 5388 2145 303) 

"Waren)" bezeichnet die gebrauchte(n) Ware(n), die vom Kunden als solche von VIE im Hinblick auf den Weiterverkauf gekauft wurden.

" Einkaufsbüro " bezeichnet jede Einrichtung, die von VIE unter dem Namen „Allu“ betrieben wird und deren Zweck der Kauf von Gebrauchtwaren ist.

„Einkaufsbedingungen“ bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufs.

„Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten » bedeutet das Dokument, das vom Kunden unterzeichnet wurde und mit dem der Kunde seine Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegeben hat, die zum Zweck der Durchführung der Bewertung der Ware(n) und gegebenenfalls der Zustandekommen des Kaufvertrags und dessen Ausführung. 

" Kaufvertrag » bezeichnet jeden Kaufvertrag, dem diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen beigefügt sind, der von einem Kunden und VIE abgeschlossen wird.

" Kaufpreis " bezeichnet den zwischen dem Kunden und VIE vereinbarten Preis, der im Kaufvertrag genannt wird.

" Kunde " bezeichnet jede natürliche Person, die nicht beruflich tätig ist und den Verkauf einer Immobilie auf LEBENSZEIT anbietet. 

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten automatisch für jeden Kauf von Waren durch VIE, unabhängig von der Art des Abschlusses. 

Jede Transaktion, die ein Kunde mit VIE durchführt, setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme abweichender Bedingungen für bestimmte Vorgänge oder Produkte, die Gegenstand einer besonderen Mitteilung sein werden.

3. Einkaufsbedingungen 

3.1 VIE steht es frei, eine von einem Kunden angebotene Immobilie zu erwerben oder nicht. VIE ist niemals verpflichtet, ein Rücknahmeangebot zu formulieren oder mit einer Rücknahme fortzufahren, ungeachtet des Zustands des präsentierten Eigentums.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die im Kaufvertrag beschriebene(n) Ware(n) zu verkaufen. 

3.3 Der Kunde stimmt zu, dass das Eigentum an den Waren mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags auf VIE übergeht.

3.4 Nach Unterzeichnung eines Kaufvertrags ist der Kunde grundsätzlich nicht berechtigt, eine Rückerstattung oder Erhöhung des Kaufpreises aus irgendeinem Grund zu verlangen, außer in den gesetzlichen Ausnahmefällen.

3.5 Wenn der Kunde nach Unterzeichnung eines Kaufvertrags gegen eine der in Artikel

3.6 unten, unabhängig davon, ob der Kunde sich dessen bewusst ist oder nicht, kann VIE ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe und unabhängig davon, ob er die Waren angenommen hat oder nicht, einen der folgenden Rechtsbehelfe ausüben:

3.5.1 einen Kaufvertrag (ganz oder teilweise) zu kündigen und vom Kunden die vollständige und unverzügliche Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen;

3.5.2 die Waren (ganz oder teilweise) abzulehnen und sie auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Kunden zurückzusenden;

3.5.3 Zur Erstattung von Schäden und Verlusten, die VIE durch die Beschaffung von Ersatzwaren von einem Dritten erlitten hat, vom Kunden; und

3.5.4 Schadensersatz für VIE entstandene Kosten, Verluste oder Ausgaben verlangen, die in irgendeiner Weise darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde eine seiner Verpflichtungen oder Gewährleistungen aus einem Kaufvertrag verletzt hat.

3.6 Der Kunde erklärt und garantiert Folgendes gegenüber und zugunsten von VIE bei Transaktionen mit VIE: 

3.6.1 Der Kunde hat die volle Rechtsfähigkeit, einen verbindlichen Kaufvertrag zum Verkauf der Waren abzuschließen;

3.6.2 Der Kunde ist über 18 Jahre alt (Vorlage eines gültigen Ausweises);

3.6.3 Der Kunde hat seinen Wohnsitz im französischen Mutterland, auf Korsika oder in Monaco;

3.6.4 Der Kunde handelt in seinem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder Vertreter;

3.6.5 Der Kunde handelt privat und nicht beruflich.

3.6.6 Nach Kenntnis des Kunden:

der Kunde der alleinige Eigentümer der Waren ist oder zumindest ordnungsgemäß befugt ist, über sie zu verfügen (VIE kann nach eigenem Ermessen einen Eigentums- oder Verfügungsnachweis über die Waren verlangen);

  • die Waren auf französischem Staatsgebiet marktfähig sind;
  • Die Waren sind frei von allen Rechten, unterliegen keiner Eigentumszersetzung, sind nicht zur Bürgschaft übereignet und nicht Gegenstand von Ansprüchen Dritter; und

3.6.7 der Kunde hat VIE alle nützlichen und notwendigen Informationen über die Waren offengelegt.

3.6.8 Für einen Kaufvertrag angebotene Waren

  • nicht aus einer rechtswidrigen oder strafrechtlich verbotenen Handlung wie Diebstahl resultieren und nicht damit in Verbindung gebracht werden können;
  • nicht zum Verkauf angeboten werden, um eine rechtswidrige oder strafrechtlich verbotene Handlung, wie z. B. Verschleierung, vorzunehmen;
  • nicht zum Verkauf angeboten werden, um an einer Geldwäscherei teilzunehmen;
  • den in Frankreich und der Europäischen Union geltenden Normen entsprechen;
  • nicht durch Darlehen finanziert wurden oder das für ihren Erwerb verwendete Darlehen vollständig zurückgezahlt wird bzw. werden;
  • regelmäßig von einer ordnungsgemäß gegründeten Gesellschaft oder von einer erwachsenen oder emanzipierten natürlichen Person erworben wurden, die dem Verkauf nach vollständiger Aufklärung zugestimmt hat.

3.6.9 Die in der Zustimmung zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereitgestellten Kundeninformationen sind wahr und genau;

3.6.10 Der Kunde hat VIE das Original seines gültigen Identitätsdokuments (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) vorgelegt;

3.6.11 Der Kunde schließt einen Kaufvertrag nicht in betrügerischer Absicht (rechtswidrige Absicht oder jede andere Absicht, die VIE als betrügerische Absicht einschließt, wie z Liste ist vollständig, Geldwäsche); und

3.6.12 Der Kunde verpflichtet sich, VIE auf jede Fehlfunktion hinzuweisen, die zu einer unsachgemäßen Verwendung des Produkts führt, für das es bestimmt ist, oder dessen Verwendung so stark eingeschränkt wird, dass VIE es nicht erworben oder zu einem niedrigeren Preis angeboten hätte, s er hatte davon gewusst.

4. Verkaufsbedingungen

4.1. Vorheriger Kontakt, um einen Referenzpreis zu senden

Der Kunde, der ein VIE-Objekt im Hinblick auf dessen Einlösung anbieten möchte, muss VIE kontaktieren, indem er ein Kontakt- und Bewertungsformular ausfüllt, das unter der folgenden Adresse verfügbar ist: 3 rue du Faubourg Saint-Honoré, 75008 Paris, und mit den erforderlichen Belegen an VIE zurücksenden . Der Kunde kann VIE auch direkt telefonisch unter +33 (0)6 19 25 96 35 oder per E-Mail unter der Adresse valuence-france@valuence.inc kontaktieren. In jedem Fall darf jede Anfrage eines Kunden nur dann von VIE entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von VIE ausdrücklich akzeptiert hat.

VIE führt innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden eine erste Prüfung der vom Kunden angebotenen Ware durch und sendet dem Kunden per E-Mail einen Referenzpreis, der als Grundlage für die Festlegung des endgültigen Preises nach Abschluss der genannten Bewertung dient in 5 unten.

Wenn der Kunde nach Erhalt des Referenzpreises sein Angebot zum Verkauf seiner Immobilie für LIFE bestätigen möchte, kann er VIE den Kauf seiner Immobilie entweder in einem ihrer Einkaufsbüros oder aus der Ferne oder wie beschrieben zu Hause vorschlagen unter.

4.2. Verkauf in einem Einkaufsbüro

Der Kunde kann nur nach Vereinbarung zu einem Einkaufsbüro gehen, um sein Eigentum physisch vorzustellen und VIE zu erlauben, die in Artikel 5 unten erwähnte Bewertung durchzuführen. Nimmt der Kunde den ihm von VIE angebotenen endgültigen Verkaufspreis an, kommt ein Kaufvertrag zustande. 

Gemäß den Bestimmungen des internen Sicherheitscodes (Art. L223-1 bis L223-9 und L251-1 bis L255-1, R251-1 bis R253-4) wird jede in einem Einkaufsbüro durchgeführte Transaktion mit einer Kamera gefilmt . Die erfassten Informationen sind dem Einkaufsbüro vorbehalten und dürfen nur an Polizeidienste und autorisierte Verwaltungsbehörden weitergegeben werden. 

4.3. Fernabsatz

Der Kunde kann sich auch dafür entscheiden, sein Eigentum an VIE zu senden, damit VIE die in Artikel 5 unten erwähnte Bewertung durchführt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Ware schnellstmöglich selbst an den Hauptsitz von VIE in der Rue du Faubourg Saint-Honoré 3, 75008 Paris zu senden oder VIE mit der Abholung durch einen spezialisierten Spediteur zu beauftragen. Im letzteren Fall erhält der Kunde vom Spediteur eine E-Mail mit dem Versandschein zum Einfügen und einem elektronischen Link, um die Abholung der Ware am Tag und am Ort seiner Wahl zu planen. Die Kosten für den Transport des Kundengegenstands zu VIE werden von VIE im Voraus bezahlt. Der Kunde übergibt das Paket bei der Abholung an den Spediteur.

Nach Erhalt der Ware fährt VIE mit der Bewertung gemäß nachstehendem Artikel 5 fort. Wenn der Kunde den ihm von VIE angebotenen endgültigen Verkaufspreis akzeptiert, wird dem Kunden ein Kaufvertrag angeboten und vorbehaltlich seiner Zustimmung elektronisch unterzeichnet.

Wenn der Kunde den ihm von VIE angebotenen endgültigen Verkaufspreis nicht akzeptiert, verpflichtet sich VIE, die Ware so schnell wie möglich auf eigene Kosten an den Kunden zurückzusenden.

4.4. Verkauf von Tür zu Tür

Insbesondere anlässlich des Verkaufs mehrerer Waren durch einen Kunden kann der Kunde VIE vorschlagen, zu ihm nach Hause zu gehen, um die in Artikel 5 unten erwähnte Bewertung vorzunehmen. Wenn der Kunde den ihm von VIE angebotenen endgültigen Verkaufspreis am Ende der Begutachtung vor Ort akzeptiert, wird dem Kunden ein Kaufvertrag angeboten und vorbehaltlich seiner Zustimmung vom Kunden und einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von VIE unterzeichnet für diesen Zweck.

Diese Hausverkaufsoption ist auf das französische Mutterland beschränkt und ist nur für den Kauf bestimmter Waren gemäß ihrem Referenzpreis möglich.

5. Bewertungsverfahren

5.1. VIE bewertet die vom Kunden präsentierten Waren mit allen Mitteln, die sie für relevant hält.

Der Rückkauf von Waren, die aus Edelmetallen bestehen, erfolgt nur auf der Titration von zerbrochenen oder nicht gebrochenen Juwelen, Trümmern und Gegenständen, die Gold, Silber oder Platin enthalten. Ihr Gewicht wird ausschließlich anhand des Gewichts der Edelmetalle bestimmt, wobei der Kunde darauf hingewiesen wird, dass die Steine und alle anderen Materialien vor dem Wiegen entfernt werden. Um die Titration der möglicherweise zum Verkauf angebotenen Edelmetalle zu überprüfen, erkennt der Kunde an und akzeptiert:

– Gutachten nach der sogenannten „Touchau“-Methode, 

– die Dissoziation von anderem Material als Gold oder von unterschiedlichen Feinheiten von Gold, was zu dauerhaften Schäden an seinem Eigentum führen könnte. Folglich wird der Kunde darüber informiert, dass VIE nicht für die Verschlechterung seines Eigentums haftbar gemacht werden kann.

Nach Bewertung der vom Kunden präsentierten Waren übermittelt VIE dem Kunden ein Preisangebot. 

Dieses Angebot, das zwischen den Parteien verhandelbar ist, hat eine von VIE angegebene begrenzte Gültigkeitsdauer und bindet VIE nicht für die Zukunft an eine identische Ware. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Kaufangebot von VIE anzunehmen. 

5.2. Wenn die Bewertung der vom Kunden vorgelegten Waren nicht vor Ort durchgeführt werden kann oder Zeit erfordert, kann der Kunde die Waren zur Bewertung hinterlegen, damit VIE die erforderlichen Überprüfungen oder die für die Bewertung erforderlichen Sachverständigengutachten durchführen kann Waren. Nach Bewertung der vom Kunden präsentierten Waren übermittelt VIE dem Kunden ein Preisangebot. 

Dieses Angebot, das zwischen den Parteien verhandelbar ist, hat eine von VIE angegebene begrenzte Gültigkeitsdauer und bindet VIE nicht für die Zukunft an eine identische Ware. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Kaufangebot von VIE anzunehmen. Wenn der Kunde das Rücknahmeangebot von VIE ablehnt, muss der Kunde kommen und die Waren innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung abholen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich VIE das Recht vor, die Ware zu vernichten.

5.3. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 des Dekrets vom 18. August 2015 über Verbraucherinformationen zu den Kaufpreisen von Edelmetallen wird daran erinnert, dass die personalisierte Schätzung des vom Kunden zum Verkauf angebotenen Schmucks von VIE gemäß durchgeführt wird Bei den oben genannten Methoden werden mehrere Parameter berücksichtigt, insbesondere das Alter, der Zustand der Immobilie, die Marke, das Modell, die Art der Metalle, das Vorhandensein von Edelsteinen, feinen Steinen oder Gravuren. Die Schätzung erfolgt vor der Bestimmung eines Gesamtkaufpreises, der dem Kunden im Kaufvertrag angeboten wird.

6 Kaufvorgang

Wenn der Kunde den von VIE vorgeschlagenen Preis am Ende eines der in Artikel 5 oben genannten Bewertungsverfahren akzeptiert, wird das Rückkaufangebot endgültig und der Kaufvertrag wird von den Teilen abgeschlossen und unterzeichnet. Der Kaufvertrag ist dann zustande gekommen und endgültig. VIE führt den Kauf gegen Zahlung des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises gemäß den in Artikel 8 unten aufgeführten Bedingungen an den Kunden durch. Dem Kunden wird eine Originalkopie des Kaufvertrags ausgehändigt. 

Verhandlungen oder Diskussionen, die vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags stattfinden, sind für VIE oder den Verkäufer nicht bindend.

Wenn die Waren Edelmetalle (Gold, Silber oder Platin) enthalten, wird der Transaktionsbetrag auf den aktualisierten Tagespreis und auf einen Betrag festgelegt, den VIE selbst gemäß dem Gewicht der verkauften Waren festgelegt hat.

VIE teilt dem Kunden für jeden Kaufpreis schriftlich die Höhe der für den Verkauf oder Export von Edelmetallen, Schmuck, Kunstgegenständen, Sammlerstücken oder Antiquitäten geltenden Steuer gemäß den Artikeln 150 VI bis 150 VM der Allgemeinen Abgabenordnung mit Ort des Kaufs und gegebenenfalls auf anderem Wege. Diese Angabe wird in Prozent ausgedrückt.

7 Personenbezogene Daten

Die personenbezogenen Daten des Kunden, die in Übereinstimmung mit der VIE-Richtlinie zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden, unterliegen ihrer Kenntnis und Zustimmung durch VIE mittels eines speziellen Einwilligungsformulars. 

Der Kunde wird auch darüber informiert, dass VIE verpflichtet ist, die Kontaktdaten der Verkäufer von Juwelen oder Edelmetallarbeiten in einem speziellen Register namens „Polizeibuch“ zu führen, die von der Behörde angefordert werden können. Jeder Kunde hat das Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018 zum Schutz personenbezogener Daten (RGPD).

8 Kundenzahlung

VIE verpflichtet sich, den Kunden innerhalb von maximal 48 Arbeitsstunden nach Abschluss des Kaufvertrags per Banküberweisung auf das vom Kunden angegebene Konto zu bezahlen. 

9 Widerrufsrecht beim Verkauf von Schmuck und Edelmetallen

Gemäß Gesetz Nr. 2014-344 vom 17. März 2014 und Artikel L224-99 des Verbrauchergesetzbuchs hat der Kunde ab Vertragsunterzeichnung eine Frist von 48 Stunden, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben oder Strafen zahlen. Die Ausübung des Widerrufsrechts beendet die Verpflichtungen der Parteien. Der Kunde hat VIE dann den erhaltenen Preis zu erstatten und dieser hat im Gegenzug die gekaufte(n) Ware(n) zurückzugeben. Wird der/die gekaufte(n) Artikel nicht zurückgegeben, zahlt VIE dem Kunden einen Betrag in Höhe des Doppelten des für den/die gekauften Artikel erhaltenen Verkaufspreises. Diese Widerrufsfrist gilt nicht für Anlagegoldgeschäfte. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 536 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs informiert VIE den Kunden darüber, dass die gekauften Werke ohne Markierungen innerhalb von drei Tagen zur Inspektion vorgelegt oder beschädigt werden müssen.

10 Gesetzliche Gewährleistung bei versteckten Mängeln

Der Kunde ist an die Garantie für Mängel der verkauften Sache gemäß den in den Artikeln 1641 bis 1648 und 2232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen gebunden. 

Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: 

Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs: „ Der Kunde ist an die Garantie für versteckte Mängel des verkauften Artikels gebunden, die ihn für den beabsichtigten Gebrauch ungeeignet machen oder diesen Gebrauch so beeinträchtigen, dass VIE ihn nicht erworben oder nicht zu einem niedrigeren Preis gegeben hätte , wenn er sie gekannt hätte. » 

Artikel 1644 des Zivilgesetzbuchs: „Im Fall der Artikel 1641 und 1643 hat VIE die Wahl, den Artikel zurückzugeben und den Preis zurückzuerstatten oder den Artikel zu behalten und einen Teil des Preises zurückzuerhalten, da dies von Experten entschieden wird. » 

Artikel 1645 des Zivilgesetzbuchs: „Wenn der Kunde von den Mängeln der Sache wusste, haftet er neben der Rückerstattung des erhaltenen Preises für alle Schäden und Zinsen gegenüber VIE. » 

Artikel 1646 des Zivilgesetzbuchs: „ Sind dem Kunden die Mängel der Sache nicht bekannt, hat er lediglich den Preis zu erstatten und dem Käufer die durch den Verkauf entstandenen Kosten zu ersetzen. » 

Artikel 1647 des Zivilgesetzbuchs: „ Wenn die mangelhafte Sache aufgrund ihrer schlechten Qualität untergegangen ist, geht der Verlust zu Lasten des Kunden, der gegenüber VIE für die Rückerstattung des Preises und der anderen in den beiden vorherigen Artikeln erläuterten Entschädigungen haftbar ist. Aber der durch zufällige Ereignisse eintretende Verlust geht zu Lasten von VIE. » 

Artikel 1648 des Zivilgesetzbuchs: „ Die Klage wegen Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels erhoben werden. »

11 Anwendbares Recht, Ansprüche und Streitigkeiten

11.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden nach französischem Recht ausgelegt und geregelt. 

11.2 Die Gerichte in Frankreich sind ausschließlich zuständig für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben können.